Ab 13. Januar – neue Regelung für Geboosterte/Genesene
Heute tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer*innen möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttests (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
Alle Infos und Regelungen sind in dieser Übersicht nochmal aufgeschlüsselt.
Die vollständige Corona-Schutzverordnung könnte Ihr hier einsehen.
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