Ab 13. Januar – neue Regelung für Geboosterte/Genesene

Heute tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer*innen möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttests (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Alle Infos und Regelungen sind in dieser Übersicht nochmal aufgeschlüsselt.

Die vollständige Corona-Schutzverordnung könnte Ihr hier einsehen.

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